Doppelte Staatsbürgerschaft

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Marco
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Doppelte Staatsbürgerschaft

Beitrag von Marco »

Moin!

Die Ampelkoalition hat ja vereinbart, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein soll.
D.h. dass der Ehepartner eines Deutschen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben könnte, ohne die belarussische Staatsbürgerschaft aufzugeben.
Belarus kennt zwar eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht, aber Belarus duldet sie bzw. ignoriert sie. D.h. man muss in Belarus mit mit belarussischen Pass ein- und wieder ausreisen. AUf dem Territorium von Belarus wird man dann wie ein belarussischer Staatsbürger behandelt und als ob man keine zweite Staatsbürgerschaft hätte, d.h. bei Problemen kann dann Deutschland nicht helfen.
NataschaW
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Beitrag von NataschaW »

Bist du sicher, dass Belarus das duldet?
Mosyr
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Beitrag von Mosyr »

Hallo, ich bin generell nicht für doppelte Staatsbürgerschaft. Egal welches Land. Man kann doch nur zu einem Staat gehören!
Alles andere ist doch nur Cherry Picking.
Mit besten Grüßen aus den grünem Herzen Deutschlands
Marco
Administrator
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Beitrag von Marco »

NataschaW hat geschrieben: Mo 13. Dez 2021, 15:52 Bist du sicher, dass Belarus das duldet?
Das sind die Infos, die ich im Netz gefunden habe.
Und ich habe nichts Aktuelleres gefunden. Natürlich sollte man sich in Belarus entsprechend von einem Anwalt etc beraten lassen, gerade bei so einem Thema wie Staatsbürgerschaft.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass solche Planungen in D existieren und dass sich Möglichkeiten auftuen könnten.
Meine Frau würde beispielsweise dann die deutsche Stqabürgerschaft beantragen, aber da erkundigen wir uns natürlich genauer vorher
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Holländer
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Beitrag von Holländer »

Hallo!
Das ist ein Thema, auf dessen Fortverlauf ich, bzw. wir, sehr gespannt bin/sind. Obwohl es bei weitem noch nicht so aktuell ist.
Safe water - drink Scotch! ;)
Dirk
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Registriert: Sa 1. Jan 2022, 17:47

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Beitrag von Dirk »

Moin,
da bin ich auch mal gespannt, was davon und wann umgesetzt wird.
Wäre für meine Frau auch interessant.
Marco
Administrator
Beiträge: 326
Registriert: Di 18. Aug 2020, 11:19

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Beitrag von Marco »

Es kommt wohl Bewegung in die ganze Sache

https://www.tagesschau.de/inland/einbue ... n-101.html
Mosyr
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Beitrag von Mosyr »

Marco hat geschrieben: Do 2. Dez 2021, 20:30 Moin!

Die Ampelkoalition hat ja vereinbart, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein soll.
D.h. dass der Ehepartner eines Deutschen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben könnte, ohne die belarussische Staatsbürgerschaft aufzugeben.
Belarus kennt zwar eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht, aber Belarus duldet sie bzw. ignoriert sie. D.h. man muss in Belarus mit mit belarussischen Pass ein- und wieder ausreisen. AUf dem Territorium von Belarus wird man dann wie ein belarussischer Staatsbürger behandelt und als ob man keine zweite Staatsbürgerschaft hätte, d.h. bei Problemen kann dann Deutschland nicht helfen.
Aber was würde die D Stbs. helfen im "Ernstfall" wenn in BY die deutsche bei BY Bürgen nur die BY Stbs. angewendet würde?
Zum Erben oder anderen innländischen Dingen wäre es besser, aber sonst? Immer bezogen auf BY
Mit besten Grüßen aus den grünem Herzen Deutschlands
Marco
Administrator
Beiträge: 326
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Beitrag von Marco »

Die deutsche Staatsbürgerschaft soll ja auch bei Doppelstaatlern nicht in Belarus helfen, sondern in Deutschland bzw. woanders auf der Welt
Beispielsweise kann mit der deutschen Staatsbürgerschaft weitaus mehr Länder besuchen oder mein Stiefsohn kann an ausländischen Universitäten studieren ohne irgendwelche andere Aufenthaltstitel beantragen etc.
WolfJ
Beiträge: 2
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Beitrag von WolfJ »

Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft geht es vor allem darum, Rechte in einem Land zu behalten, die man sonst bei einem Staatsbürgerschaftswechsel verlieren würde wie z. B. Immobilieneingentum, Vormundschaftsrecht, Erbrecht etc. Dabei geht es nicht um Cherry-picking, sondern nur darum, die gleichen Rechte zu haben, die auch ein Deutscher in Deutschland oder innerhalb der EU besitzt, auch zu behalten. Leider sind da die einzelnen Länderrechte noch sehr restriktiv. Aber es kann doch nicht sein, dass man mit Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft diese verliert.
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