Einladung für ein Schengenvisum?

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Anton
Beiträge: 1
Registriert: Mi 4. Jan 2023, 21:50

Einladung für ein Schengenvisum?

Beitrag von Anton »

Hallo liebes Forum,

ich habe seit 2012 Freunde (keine Verwandten) in Belarus und wir besuchen uns seitdem so alle 1-2 Jahre für ein zwei Wochen gegenseitig, bis COVID/Proteste/Ukraine auch ohne Probleme. Nun wollen sie wieder in Deutschland vorbeischauen und es wurde ihnen im „Visazentrum“ empfohlen das ich ihnen eine Einladung für ein Schengenvisum schreibe. Sowas habe ich bisher nie gemacht, hat jemand Erfahrungen damit, reicht in der jetzigen Situation noch „für touristische Zwecke“, oder müssen das Handfeste Gründe sein? Ich habe dazu leider fast nichts finden können. Freue mich über jeden Hinweis und danke schon mal!
Marco
Administrator
Beiträge: 326
Registriert: Di 18. Aug 2020, 11:19

Re: Einladung für ein Schengenvisum?

Beitrag von Marco »

Moin!

Erstmal herzlich willkommen im Forum

Welches "Visazentrum"??

Das Konsulat oder einfach eine Firma, die für teures Geld das Visum organisieren soll?
Meiner Meinung nach ist letzeres einfach rausgeschmissenes Geld, da die Anleitungen auf der Seite des Konsulats eigentlich ziemlich gut sind und bei Rückfragen per Kontaktformular/Mail auch zügig antwortet.
Und bei Einladungen gibt es zwei verschiedene Einladungen
1. Verpflichtungserklärung: Diese bekommst du bei deiner zuständigen Ausländerbehörde und du verpflichtest dich alle möglichen Kosten zu übernehmen, die für deinen Besuch während des Aufenthalts anfallen, womit eben der Staat ausschließen will, dass er plötzlich irgendwas bezahlen muss (Krankheitskosten, Abschiebung etc.) . Daher sollte man in diesem Fall immer eine deutsche Incoming Krankenversicherung für die Gäste abschließen und keine bei einer weißrussischen Versicherung. Bei Gästen, die keine Rentner sind, sind diese auch relativ günstig. Dein Besuch muss dann nicht nachweisen, dass er finanziell in der Lage ist, die Reise zu bestreiten
2. eine formlose Einladung, die lediglich ein paar grundlegende Daten enthalten müssen (steht im Merkblatt der Botschaft). Dein Besuch muss dann auf jeden Fall genug Vermögen nachweisen könnnen, dass er die Reise nach D und den Aufenthalt hier aus eigener Finanzkraft bestreiten kann. Und du lädst sie nicht zu touristischen Zwecken ein, sondern um dich zu besuchen.

Die Empfehlung für die Einladung deinerseits dürfte daher rühren, dass die Visavergabe für Tourismus restriktiver geworden ist
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